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Kapitel 3 · Verfahren in Markenangelegenheiten  ›  Abschnitt 1 · Eintragungsverfahren › § 38

Beschleunigte Prüfung

Auf Antrag des Anmelders wird die Prüfung nach den §§ 36 und 37 beschleunigt durchgeführt.

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