[eu]cite

Home› Intellectual Property› MarkenG

Kapitel 1 · Anwendungsbereich › § 1

Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt: 1. Marken, 2. geschäftliche Bezeichnungen, 3. geographische Herkunftsangaben.

←→ also move between §§