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Kapitel 2 · Internationales Privatrecht  ›  Abschnitt 3 · Familienrecht › Art. 21

Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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