OWiG
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Geltungsbereich
- § 1 — Begriffsbestimmung
- § 2 — Sachliche Geltung
- § 3 — Keine Ahndung ohne Gesetz
- § 4 — Zeitliche Geltung
- § 5 — Räumliche Geltung
- § 6 — Zeit der Handlung
- § 7 — Ort der Handlung
Abschnitt 2 Grundlagen der Ahndung
- § 8 — Begehen durch Unterlassen
- § 9 — Handeln für einen anderen
- § 10 — Vorsatz und Fahrlässigkeit
- § 11 — Irrtum
- § 12 — Verantwortlichkeit
- § 13 — Versuch
- § 14 — Beteiligung
- § 15 — Notwehr
- § 16 — Rechtfertigender Notstand
Abschnitt 3 Geldbuße
Abschnitt 4 Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen
Abschnitt 5 Einziehung von Gegenständen
- § 22 — Einziehung von Gegenständen
- § 23 — Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
- § 24 — Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 25 — Einziehung des Wertersatzes
- § 26 — Wirkung der Einziehung
- § 27 — Selbständige Anordnung
- § 28 — Entschädigung
- § 29 — Sondervorschrift für Organe und Vertreter
Abschnitt 6 Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- § 29a — Einziehung des Wertes von Taterträgen
- § 30 — Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Abschnitt 7 Verjährung
- § 31 — Verfolgungsverjährung
- § 32 — Ruhen der Verfolgungsverjährung
- § 33 — Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
- § 34 — Vollstreckungsverjährung
Kapitel 2 Bußgeldverfahren
Abschnitt 1 Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 35 — Verfolgung und Ahndung durch die Verwaltungsbehörde
- § 36 — Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 37 — Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde
- § 38 — Zusammenhängende Ordnungswidrigkeiten
- § 39 — Mehrfache Zuständigkeit
- § 40 — Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft
- § 41 — Abgabe an die Staatsanwaltschaft
- § 42 — Übernahme durch die Staatsanwaltschaft
- § 43 — Abgabe an die Verwaltungsbehörde
- § 44 — Bindung der Verwaltungsbehörde
- § 45 — Zuständigkeit des Gerichts
Abschnitt 2 Allgemeine Verfahrensvorschriften
- § 46 — Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren
- § 47 — Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- § 48
- § 49 — Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
- § 49a — Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 49b — Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 49c — Dateiregelungen
- § 49d — Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
- § 50 — Bekanntmachung von Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
- § 51 — Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde
- § 52 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Abschnitt 3 Vorverfahren
- § 53 — Aufgaben der Polizei
- § 54
- § 55 — Anhörung des Betroffenen
- § 56 — Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde
- § 57 — Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes
- § 58 — Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung
- § 59 — Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern, Entschädigung von Zeugen und Dritten
- § 60 — Verteidigung
- § 61 — Abschluß der Ermittlungen
- § 62 — Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde
- § 63 — Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- § 64 — Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
Abschnitt 4 Bußgeldbescheid
Abschnitt 5 Einspruch und gerichtliches Verfahren
- § 67 — Form und Frist
- § 68 — Zuständiges Gericht
- § 69 — Zwischenverfahren
- § 70 — Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
- § 71 — Hauptverhandlung
- § 72 — Entscheidung durch Beschluß
- § 73 — Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung
- § 74 — Verfahren bei Abwesenheit
- § 75 — Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der Hauptverhandlung
- § 76 — Beteiligung der Verwaltungsbehörde
- § 77 — Umfang der Beweisaufnahme
- § 77a — Vereinfachte Art der Beweisaufnahme
- § 77b — Absehen von Urteilsgründen
- § 78 — Weitere Verfahrensvereinfachungen
- § 79 — Rechtsbeschwerde
- § 80 — Zulassung der Rechtsbeschwerde
- § 80a — Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte
Abschnitt 6 Bußgeld- und Strafverfahren
- § 81 — Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren
- § 82 — Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
- § 83 — Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Abschnitt 7 Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 84 — Wirkung der Rechtskraft
- § 85 — Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 86 — Aufhebung des Bußgeldbescheides im Strafverfahren
Abschnitt 8 Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen
- § 87 — Anordnung der Einziehung
- § 88 — Festsetzung der Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
Abschnitt 9 Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
- § 89 — Vollstreckbarkeit der Bußgeldentscheidungen
- § 90 — Vollstreckung des Bußgeldbescheides
- § 91 — Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung
- § 92 — Vollstreckungsbehörde
- § 93 — Zahlungserleichterungen
- § 94 — Verrechnung von Teilbeträgen
- § 95 — Beitreibung der Geldbuße
- § 96 — Anordnung von Erzwingungshaft
- § 97 — Vollstreckung der Erzwingungshaft
- § 98 — Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
- § 99 — Vollstreckung von Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
- § 100 — Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
- § 101 — Vollstreckung in den Nachlaß
- § 102 — Nachträgliches Strafverfahren
- § 103 — Gerichtliche Entscheidung
- § 104 — Verfahren bei gerichtlicher Entscheidung
Abschnitt 10 Kosten
- § 105 — Kostenentscheidung
- § 106 — Kostenfestsetzung
- § 107 — Gebühren und Auslagen
- § 108 — Rechtsbehelf und Vollstreckung
- § 108a
- § 109
- § 109a
Abschnitt 11 Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
Abschnitt 12 Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
- § 110a — Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
- § 110b — Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung
- § 110c — Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung für Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Kapitel 3 Einzelne Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 1 Verstöße gegen staatliche Anordnungen
- § 111 — Falsche Namensangabe
- § 112 — Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans
- § 113 — Unerlaubte Ansammlung
- § 114 — Betreten militärischer Anlagen
- § 115 — Verkehr mit Gefangenen
Abschnitt 2 Verstöße gegen die öffentliche Ordnung
- § 116 — Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten
- § 117 — Unzulässiger Lärm
- § 118 — Belästigung der Allgemeinheit
- § 119 — Grob anstößige und belästigende Handlungen
- § 120 — Verbotene Ausübung der Prostitution
- § 121 — Halten gefährlicher Tiere
- § 122 — Vollrausch
- § 123 — Einziehung, Unbrauchbarmachung
Abschnitt 3 Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen
- § 124 — Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
- § 125 — Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
- § 126 — Mißbrauch von Berufstrachten oder Berufsabzeichen
- § 127 — Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können
- § 128 — Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
- § 129 — Einziehung