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Kapitel 1 · Vergabeverfahren  ›  Abschnitt 3.1.2.3 · Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen — Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber — Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen — Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen › § 148

Anwendungsbereich

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

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