GWB
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Sections
Kapitel 1 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- § 1 — Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
- § 2 — Freigestellte Vereinbarungen
- § 3 — Mittelstandskartelle
Kapitel 2 Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- § 18 — Marktbeherrschung
- § 19 — Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 19a — Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb
- § 20 — Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
- § 21 — Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
Kapitel 3 Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
- § 22 — Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- § 23
Kapitel 4 Wettbewerbsregeln
- § 24 — Begriff, Antrag auf Anerkennung
- § 25 — Stellungnahme Dritter
- § 26 — Anerkennung
- § 27 — Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
Kapitel 5 Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- § 28 — Landwirtschaft
- § 29 — Energiewirtschaft
- § 29a — Kraftstoffmärkte
- § 30 — Presse
- § 31 — Verträge der Wasserwirtschaft
- § 31a — Wasserwirtschaft, Meldepflicht
- § 31b — Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
Kapitel 6 Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
Abschnitt 1 Befugnisse der Kartellbehörden
- § 32 — Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
- § 32a — Einstweilige Maßnahmen
- § 32b — Verpflichtungszusagen
- § 32c — Kein Anlass zum Tätigwerden
- § 32d — Entzug der Freistellung
- § 32e — Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
- § 32f — Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
- § 32g — Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)
Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- § 33 — Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 33a — Schadensersatzpflicht
- § 33b — Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
- § 33c — Schadensabwälzung
- § 33d — Gesamtschuldnerische Haftung
- § 33e — Kronzeuge
- § 33f — Wirkungen des Vergleichs
- § 33g — Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
- § 33h — Verjährung
- § 34 — Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
- § 34a — Vorteilsabschöpfung durch Verbände
Kapitel 7 Zusammenschlusskontrolle
- § 35 — Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
- § 36 — Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
- § 37 — Zusammenschluss
- § 38 — Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
- § 39 — Anmelde- und Anzeigepflicht
- § 39a
- § 40 — Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
- § 41 — Vollzugsverbot, Entflechtung
- § 42 — Ministererlaubnis
- § 43 — Bekanntmachungen
- § 43a — Evaluierung
Kapitel 8 Monopolkommission
- § 44 — Aufgaben
- § 45 — Mitglieder
- § 46 — Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 47 — Übermittlung statistischer Daten
Kapitel 9 Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
Abschnitt 1 Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
- § 47a — Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation
- § 47b — Aufgaben
- § 47c — Datenverwendung
- § 47d — Befugnisse
- § 47e — Mitteilungspflichten
- § 47f — Verordnungsermächtigung
- § 47g — Festlegungsbereiche
- § 47h — Berichtspflichten, Veröffentlichungen
- § 47i — Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
- § 47j — Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
Abschnitt 2 Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Abschnitt 3 Evaluierung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
- § 48 — Zuständigkeit
- § 49 — Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
- § 50 — Vollzug des europäischen Rechts
Kapitel 2 Behördenzusammenarbeit
- § 50a — Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50b — Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50c — Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50d — Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50e — Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
- § 50f — Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Kapitel 3 Bundeskartellamt
- § 51 — Sitz, Organisation
- § 52 — Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
- § 53 — Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte
Kapitel 1 Verwaltungssachen
Abschnitt 1 Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 54 — Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit
- § 55 — Vorabentscheidung über Zuständigkeit
- § 56 — Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
- § 57 — Ermittlungen, Beweiserhebung
- § 58 — Beschlagnahme
- § 59 — Auskunftsverlangen
- § 59a — Prüfung von geschäftlichen Unterlagen
- § 59b — Durchsuchungen
- § 60 — Einstweilige Anordnungen
- § 61 — Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
- § 62 — Gebührenpflichtige Handlungen
Abschnitt 2 Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
- § 63 — Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit
- § 64 — Anwaltszwang
- § 65 — Mündliche Verhandlung
- § 66 — Aufschiebende Wirkung
- § 67 — Anordnung der sofortigen Vollziehung
- § 68 — Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren
- § 69 — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 70 — Akteneinsicht
- § 71 — Kostentragung und -festsetzung
- § 72 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Beschwerde
- § 73 — Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 74 — Frist und Form
- § 75 — Untersuchungsgrundsatz
- § 76 — Beschwerdeentscheidung
Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
- § 77 — Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
- § 78 — Nichtzulassungsbeschwerde
- § 79 — Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist
- § 80 — Rechtsbeschwerdeentscheidung
Kapitel 2 Bußgeldsachen
Abschnitt 1 Bußgeldvorschriften
- § 81 — Bußgeldtatbestände
- § 81a — Geldbußen gegen Unternehmen
- § 81b — Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen
- § 81c — Höhe der Geldbuße
- § 81d — Zumessung der Geldbuße
- § 81e — Ausfallhaftung im Übergangszeitraum
- § 81f — Verzinsung der Geldbuße
- § 81g — Verjährung der Geldbuße
Abschnitt 2 Kronzeugenprogramm
- § 81h — Ziel und Anwendungsbereich
- § 81i — Antrag auf Kronzeugenbehandlung
- § 81j — Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung
- § 81k — Erlass der Geldbuße
- § 81l — Ermäßigung der Geldbuße
- § 81m — Marker
- § 81n — Kurzantrag
Abschnitt 3 Bußgeldverfahren
- § 82 — Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen
- § 82a — Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung
- § 82b — Besondere Ermittlungsbefugnisse
- § 83 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
- § 84 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- § 85 — Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
- § 86 — Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Kapitel 3 Vollstreckung
Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- § 87 — Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
- § 88 — Klageverbindung
- § 89 — Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
- § 89a — Streitwertanpassung, Kostenerstattung
- § 89b — Verfahren
- § 89c — Offenlegung aus der Behördenakte
- § 89d — Beweisregeln
- § 89e — Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d
Kapitel 5 Gemeinsame Bestimmungen
- § 90 — Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
- § 90a — Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden
- § 91 — Kartellsenat beim Oberlandesgericht
- § 92 — Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
- § 93 — Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
- § 94 — Kartellsenat beim Bundesgerichtshof
- § 95 — Ausschließliche Zuständigkeit
- § 96
Kapitel 1 Vergabeverfahren
Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
- § 97 — Grundsätze der Vergabe
- § 97a — Losgrundsatz
- § 98 — Auftraggeber
- § 99 — Öffentliche Auftraggeber
- § 100 — Sektorenauftraggeber
- § 101 — Konzessionsgeber
- § 102 — Sektorentätigkeiten
- § 103 — Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
- § 104 — Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
- § 105 — Konzessionen
- § 106 — Schwellenwerte
- § 107 — Allgemeine Ausnahmen
- § 108 — Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
- § 109 — Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
- § 110 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
- § 111 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
- § 112 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
- § 113 — Verordnungsermächtigung
- § 114 — Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher Einkauf
Abschnitt 2.1.2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber — Unterabschnitt 1: Anwendungsbereich — Unterabschnitt 2: Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 115 — Anwendungsbereich
- § 116 — Besondere Ausnahmen
- § 117 — Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- § 118 — Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
- § 119 — Verfahrensarten
- § 120 — Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
- § 121 — Leistungsbeschreibung
- § 122 — Eignung
- § 123 — Zwingende Ausschlussgründe
- § 124 — Fakultative Ausschlussgründe
- § 125 — Selbstreinigung
- § 126 — Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
- § 127 — Zuschlag
- § 128 — Auftragsausführung
- § 129 — Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
- § 130 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 131 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
- § 132 — Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- § 133 — Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
- § 134 — Informations- und Wartepflicht
- § 135 — Unwirksamkeit
Abschnitt 3.1.2.3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen — Unterabschnitt 1: Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber — Unterabschnitt 2: Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen — Unterabschnitt 3: Vergabe von Konzessionen
- § 136 — Anwendungsbereich
- § 137 — Besondere Ausnahmen
- § 138 — Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
- § 139 — Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
- § 140 — Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
- § 141 — Verfahrensarten
- § 142 — Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 143 — Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
- § 144 — Anwendungsbereich
- § 145 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 146 — Verfahrensarten
- § 147 — Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 148 — Anwendungsbereich
- § 149 — Besondere Ausnahmen
- § 150 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
- § 151 — Verfahren
- § 152 — Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
- § 153 — Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 154 — Sonstige anwendbare Vorschriften
Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren
Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden
- § 155 — Grundsatz
- § 156 — Vergabekammern
- § 157 — Besetzung, Unabhängigkeit
- § 158 — Einrichtung, Organisation, Form
- § 159 — Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer
- § 160 — Einleitung, Antrag
- § 161 — Form, Inhalt
- § 162 — Verfahrensbeteiligte, Beiladung
- § 163 — Untersuchungsgrundsatz
- § 164 — Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
- § 165 — Akteneinsicht
- § 166 — Mündliche Verhandlung
- § 167 — Beschleunigung
- § 168 — Entscheidung der Vergabekammer
- § 169 — Aussetzung des Vergabeverfahrens
- § 170 — Ausschluss von abweichendem Landesrecht
Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
- § 171 — Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 172 — Frist, Form, Inhalt
- § 173 — Wirkung
- § 174 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- § 175 — Verfahrensvorschriften
- § 176 — Vorabentscheidung über den Zuschlag
- § 177
- § 178 — Beschwerdeentscheidung
- § 179 — Bindungswirkung und Vorlagepflicht
- § 180 — Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
- § 181 — Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
- § 182 — Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
- § 183 — Korrekturmechanismus der Kommission
- § 184 — Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen