Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 1. der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106, 2. der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und 3. der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.
Kapitel 2 · Finanzielle Ausstattung › Abschnitt 2.1.2.3.4 · Solvabilitätsanforderungen — Unterabschnitt 1: Bestimmung der Eigenmittel — Unterabschnitt 2: Solvabilitätskapitalanforderung — Unterabschnitt 3: Interne Modelle — Unterabschnitt 4: Mindestkapitalanforderung › § 99
Struktur der Standardformel
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