[eu]cite

Home› Insurance› VAG

Kapitel 4 · Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit › § 183

Bekanntmachungen

(1) Die Satzung hat zu bestimmen, wie die Vereinsbekanntmachungen erlassen werden.
(2) Vereinsbekanntmachungen sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

←→ also move between §§