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Kapitel 2 · Marktregulierung  ›  Abschnitt 2.1.2.3.4 · Zugangsregulierung — Unterabschnitt 1: Allgemeine Zugangsvorschriften — Unterabschnitt 2: Zugangsvorschriften für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht — Unterabschnitt 3: Sonstige Zugangsvorschriften für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht — Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften › § 36

Veröffentlichung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.

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