Weisungen, die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erteilen, sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies gilt nicht für Aufgaben, die von diesen Bundesministerien aufgrund dieses Gesetzes oder anderer Gesetze in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen sind und mit deren Erfüllung sie die Bundesnetzagentur beauftragt haben.
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Kapitel 11 · Bundesnetzagentur und andere zuständige Behörden › Abschnitt 1 · Organisation › § 193
Veröffentlichung von Weisungen
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