SGB X
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Kapitel 1 Verwaltungsverfahren
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe
- § 1 — Anwendungsbereich
- § 2 — Örtliche Zuständigkeit
- § 3 — Amtshilfepflicht
- § 4 — Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- § 5 — Auswahl der Behörde
- § 6 — Durchführung der Amtshilfe
- § 7 — Kosten der Amtshilfe
- § 8 — Begriff des Verwaltungsverfahrens
- § 9 — Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
- § 10 — Beteiligungsfähigkeit
- § 11 — Vornahme von Verfahrenshandlungen
- § 12 — Beteiligte
- § 13 — Bevollmächtigte und Beistände
- § 14 — Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
- § 15 — Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
- § 16 — Ausgeschlossene Personen
- § 17 — Besorgnis der Befangenheit
- § 18 — Beginn des Verfahrens
- § 19 — Amtssprache
- § 20 — Untersuchungsgrundsatz
- § 21 — Beweismittel
- § 22 — Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
- § 23 — Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
- § 24 — Anhörung Beteiligter
- § 25 — Akteneinsicht durch Beteiligte
Kapitel 2 Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- § 26 — Fristen und Termine
- § 27 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 28 — Wiederholte Antragstellung
Kapitel 3 Amtliche Beglaubigung
Kapitel 1 Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 31 — Begriff des Verwaltungsaktes
- § 31a — Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
- § 32 — Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 33 — Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- § 34 — Zusicherung
- § 35 — Begründung des Verwaltungsaktes
- § 36 — Rechtsbehelfsbelehrung
- § 37 — Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- § 38 — Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Kapitel 2 Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 39 — Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
- § 40 — Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
- § 41 — Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 42 — Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 43 — Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
- § 44 — Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 45 — Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 46 — Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 47 — Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
- § 48 — Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
- § 49 — Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
- § 50 — Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- § 51 — Rückgabe von Urkunden und Sachen
Kapitel 3 Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
Abschnitt 4 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- § 53 — Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 54 — Vergleichsvertrag
- § 55 — Austauschvertrag
- § 56 — Schriftform
- § 57 — Zustimmung von Dritten und Behörden
- § 58 — Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 59 — Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
- § 60 — Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
- § 61 — Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Abschnitt 5 Rechtsbehelfsverfahren
Abschnitt 6 Kosten, Zustellung und Vollstreckung
Kapitel 2 Schutz der Sozialdaten
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Verarbeitung von Sozialdaten
- § 67a — Erhebung von Sozialdaten
- § 67b — Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten
- § 67c — Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken
- § 67d — Übermittlungsgrundsätze
- § 67e — Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
- § 67f — Erhebung und Übermittlung von Sozialdaten zur Nachweiserbringung
- § 68 — Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr
- § 69 — Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
- § 70 — Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
- § 71 — Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
- § 72 — Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
- § 73 — Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
- § 74 — Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
- § 74a — Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren
- § 75 — Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
- § 76 — Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
- § 77 — Übermittlung ins Ausland und an internationale Organisationen
- § 77a — Grenzüberschreitende Nachweisabrufe
- § 78 — Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
Abschnitt 3 Besondere Datenverarbeitungsarten
- § 79 — Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
- § 80 — Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
Abschnitt 4 Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften
- § 81 — Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
- § 81a — Gerichtlicher Rechtsschutz
- § 81b — Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
- § 81c — Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
- § 82 — Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
- § 82a — Informationspflichten, wenn Sozialdaten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 83 — Auskunftsrecht der betroffenen Personen
- § 84 — Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
- § 85 — Strafvorschriften
- § 85a — Bußgeldvorschriften
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander
- § 87 — Beschleunigung der Zusammenarbeit
- § 88 — Auftrag
- § 89 — Ausführung des Auftrags
- § 90 — Anträge und Widerspruch beim Auftrag
- § 91 — Erstattung von Aufwendungen
- § 92 — Kündigung des Auftrags
- § 93 — Gesetzlicher Auftrag
- § 94 — Arbeitsgemeinschaften
- § 95 — Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
- § 96 — Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
Kapitel 3 Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten
- § 97 — Durchführung von Aufgaben durch Dritte
- § 98 — Auskunftspflicht des Arbeitgebers
- § 99 — Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
- § 100 — Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
- § 101 — Auskunftspflicht der Leistungsträger
- § 101a — Mitteilungen der Meldebehörden
Abschnitt 2 Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
- § 102 — Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
- § 103 — Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
- § 104 — Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
- § 105 — Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
- § 106 — Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
- § 107 — Erfüllung
- § 108 — Erstattung in Geld, Verzinsung
- § 109 — Verwaltungskosten und Auslagen
- § 110 — Pauschalierung
- § 111 — Ausschlussfrist
- § 112 — Rückerstattung
- § 113 — Verjährung
- § 114 — Rechtsweg
Abschnitt 3 Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte
- § 115 — Ansprüche gegen den Arbeitgeber
- § 116 — Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
- § 117 — Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
- § 118 — Bindung der Gerichte
- § 119 — Übergang von Beitragsansprüchen