WpIG
Sections
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 — Anwendungsbereich
- § 2 — Begriffsbestimmungen
- § 2a — Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 3 — Ausnahmen
- § 4 — Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
Abschnitt 2 Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
- § 5 — Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- § 5a — Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- § 6 — Sofortige Vollziehbarkeit
- § 7 — Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- § 8 — Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
Abschnitt 3 Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- § 9 — Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 10 — Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
- § 11 — Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
- § 12 — Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 4 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
- § 13 — Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
- § 14 — Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
Kapitel 2 Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
Abschnitt 1 Erlaubnis
- § 15 — Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
- § 16 — Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
- § 17 — Anfangskapital
- § 18 — Versagung der Erlaubnis
- § 19 — Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
Abschnitt 2 Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 20 — Geschäftsleiter
- § 21 — Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 22 — Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- § 23 — Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
Abschnitt 3 Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 24 — Anzeige
- § 25 — Beurteilungszeitraum
- § 26 — Beurteilungskriterien und Untersagung
- § 27 — Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
Abschnitt 4 Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
- § 28 — Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
- § 29 — Bezeichnungsschutz
- § 30 — Registervorschriften
Kapitel 3 Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
- § 31 — Information über die Sicherungseinrichtung
- § 32 — Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
Kapitel 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- § 33 — Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 34 — Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- § 35 — Verstärkte Sorgfaltspflichten
- § 36 — Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
- § 37 — Verbotene Geschäfte
Kapitel 5 Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
Abschnitt 1 Grundlagen der Solvenzaufsicht
- § 38 — Anwendungsbereich
- § 39 — Internes Kapital und liquide Mittel
- § 40 — Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 41 — Interne Unternehmensführung
- § 42 — Länderspezifische Berichterstattung
- § 43 — Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
- § 44 — Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
- § 45 — Risikosteuerung
- § 46 — Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
- § 47 — Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- § 48 — Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
Abschnitt 3 Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
- § 49 — Besondere Aufsichtsbefugnisse
- § 50 — Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 51 — Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
- § 52 — Besondere Liquiditätsanforderungen
- § 53 — Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 54 — Veröffentlichungspflichten
- § 55 — Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
Abschnitt 4.1.2 Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen — Unterabschnitt 1: Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen — Unterabschnitt 2: Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
- § 56 — Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 57 — Informationspflichten in Krisensituationen
- § 58 — Aufsichtskollegien
- § 59 — Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
- § 60 — Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
- § 61 — Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 62 — Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
- § 63 — Gemischte Holdinggesellschaften
Abschnitt 5 Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
- § 64 — Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
- § 65 — Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
- § 66 — Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- § 67 — Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
- § 68 — Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
- § 69 — Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
Abschnitt 6 Besondere Vorgaben bei qualifizierter Kryptoverwahrung
Kapitel 6 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Abschnitt 1 Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 70 — Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
- § 71 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
- § 72 — Änderung der angezeigten Verhältnisse
Abschnitt 2 Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- § 73 — Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- § 74 — Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 75 — Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
Kapitel 7 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
- § 76 — Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- § 77 — Prüferbestellung und Anzeige
- § 78 — Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
Kapitel 7a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- § 78a — Zuständigkeit
- § 78b — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
- § 78c — Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten
- § 78d — Zulassungsverfahren; Ausnahmen
- § 78e — Versagung der Zulassung; Entzug der Zulassung
- § 78f — Unterrichtung der ESMA
Kapitel 8 Maßnahmen bei Gefahr
- § 79 — Maßnahmen bei Gefahr
- § 80 — Sonderbeauftragter
- § 81 — Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
- § 81a — Zuordnung verwahrter kryptografischer Instrumente; Kosten der Aussonderung
Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
- § 82 — Strafvorschriften
- § 83 — Bußgeldvorschriften
- § 84 — Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
- § 84a — Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- § 85 — Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen