Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.
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Kapitel 3 · Spezial-Investmentfonds › Abschnitt 1 · Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds › § 25
Getrennte Besteuerungsregelungen
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