Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.
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Kapitel 2 · Investmentfonds › Abschnitt 4 · Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds › § 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
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