Hypotheken dürfen nur bis zur Höhe der ersten 60 Prozent des von der Pfandbriefbank auf Grund einer Wertermittlung nach § 16 festgesetzten Wertes des Grundstücks (Beleihungswert) zur Deckung benutzt werden.
Home› Banking & Credit Institutions› PfandBG
§ 14
Beleihungsgrenze
←→ also move between §§