Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.
Home› Intellectual Property› DesignG
§ 32
Angemeldete Designs
←→ also move between §§
Home› Intellectual Property› DesignG
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.