PublG
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Sections
Abschnitt 1 Rechnungslegung von Unternehmen
- § 2 — Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- § 3 — Geltungsbereich
- § 4 — Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
- § 5 — Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht
- § 6 — Prüfung durch die Abschlußprüfer
- § 7 — Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 8 — Feststellung des Jahresabschlusses
- § 9 — Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle
- § 10 — Nichtigkeit des Jahresabschlusses
Abschnitt 2 Rechnungslegung von Konzernen
- § 11 — Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
- § 12 — Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
- § 13 — Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht
- § 14 — Prüfung des Konzernabschlusses
- § 15 — Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 16
Abschnitt 3 Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften
- § 17 — Unrichtige Darstellung
- § 18 — Verletzung der Berichtspflicht
- § 19 — Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 19a — Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 20 — Bußgeldvorschriften
- § 21 — Festsetzung von Ordnungsgeld
- § 21a — Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 22 — Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
- § 23 — Inkrafttreten