BFSG
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Sections
Abschnitt 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit
- § 3 — Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- § 4 — Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 5 — Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- § 5a — Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- § 5b — Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
Abschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 6 — Pflichten des Herstellers
- § 7 — Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8 — Bevollmächtigter des Herstellers
- § 9 — Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10 — Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11 — Pflichten des Händlers
- § 12 — Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13 — Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14 — Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15 — Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4 Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
Abschnitt 5 CE-Kennzeichnung
Abschnitt 6 Marktüberwachung von Produkten
- § 20 — Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- § 21 — Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 22 — Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 23 — Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- § 24 — Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- § 25 — Unterstützungsverpflichtung
- § 26 — Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- § 27 — Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
Abschnitt 7 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 28 — Marktüberwachung von Dienstleistungen
- § 29 — Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- § 30 — Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- § 31 — Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 8 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
- § 32 — Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- § 33 — Rechtsbehelfe
- § 34 — Schlichtung